Fr. 1.00 pro Kilometer, mind. Fr. 5.00 pro Person.
Für sämtliche Fahrten, die nicht am Fahrzeugstandort (Herisau oder Oberegg)
beginnen oder enden wird zusätzlich zum normalen Grundpreis eine Distanztaxe von
Fr. 5.00 erhoben.
Eine Begleitperson die klar definiert ist fährt gratis mit. Alle
anderen Mitfahrer bezahlen den vollen Tarif.
Benötigt die behinderte Person Hilfeleistung (wird von der Disponentin
festgelegt) wird zusätzlich Fr. 5.00 erhoben.
Erste Stunde gratis. Jede weitere Stunde Fr. 5.00, ab drei Stunden wird der Tarif durch die
Disponentin festgelegt.
Wartezeiten werden nur für Fahrten ausserhalb der Region verrechnet.
Fahrten, welche mehr als 30 km betragen, werden mit Fr. 1.60 ab
dem ersten Kilometer berechnet. Die unmittelbare Rückfahrt ist
inbegriffen
Begleitperson ½ Taxe, mind. Fr. 5.00
Rollstuhl leer oder Benützung Tixi-Rollstuhl Fr. 5.00